Vorsorge für Schwangere
Kostenübernahme ...
...bei den gesetzlichen Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel nur die gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgemaßnahmen. Weitere Untersuchungen gehören vielfach gar nicht oder nur im Verdachtsfall zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Wir beraten Sie gerne, welche Vorsorgemaßnahmen für Sie empfehlenswert sind.
Bis auf die Ultraschalluntersuchungen können die meisten Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere von Frauenärzten und Hebammen durchgeführt und im Mutterpass eingetragen werden. Das Ziel dieser Vorsorgeuntersuchungen ist es, mögliche Risiken für die Mutter und das Kind frühzeitig zu erkennen und, falls notwendig, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Je nach Untersuchungsergebnissen wird die weitere Vorsorge darauf abgestimmt.
Die Vorsorge in der Schwangerschaft und für die Zeit nach der Entbindung richtet sich nach den Mutterschaftsrichtlinien, die vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgelegt wurde. Zu den notwendigen Untersuchungen gehören beispielsweise Überprüfungen des Blutdrucks, Urinuntersuchungen, die Kontrolle des Gebärmutterhalses sowie der Herztöne Ihres Kindes in einer Cardiotokografie (CTG) bis hin zu Ultraschalluntersuchungen.
Zu den Untersuchungen bei uns können gehören:
Ultraschalluntersuchung
...auch mit 4D High-Tech
Die gesetzliche Schwangerenvorsorge besteht im Wesentlichen aus drei Ultraschalluntersuchungen gemäß den Mutterschaftsrichtlinien:
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Zwischen der 9. und 12. Woche
Wir messen die Größe des Embryos und können den Geburtstermin abschätzen.
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Zwischen der 19. und 22. Woche
Wir überprüfen die Entwicklung Ihres Ungeborenen und ob der Mutterkuchen wie gewünscht sitzt, damit Ihr Baby gut mit Nährstoffen, Wasser und Sauerstoff versorgt wird.
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Zwischen der 29. und 32. Woche
In diesen Wochen kontrollieren wir die Fruchtwassermenge und die Entwicklung des Kindes einschließlich seiner Organe.